Allgemeine Geschäftsbedingungen der abss interactive GmbH
(AGB April 2018)
1. Vertragsparteien/Vertragsgegenstand
1.1. Das Vertragsverhältnis entsteht zwischen der „abss interactive GmbH“ mit Sitz in Wien (im Folgenden auch kurz: „abss“), und Der- oder Demjenigen, die/der von abss zu erbringenden Leistungen in Anspruch nimmt (im Folgenden kurz: „Kunde“ oder „Vertragspartner“).
1.2. abss bietet seinen Kunden IT-Dienstleistungen wie insbesondere die Konzeption von Softwarelösungen und IT-Systemen, Programmierung bzw. sonstige technische Umsetzung, Entwicklung von Online-Applikationen, Website- und Webserver-Betreuung, Screendesign, graphische Gestaltung (zB: Erstellung von Logos oder Corporate Design Systemen), Domain-Management, Schulung, Support, Wartungstätigkeiten, sowie sonstige Serviceleistungen im Online-Marketingbereich einschließlich damit verbundener Consultingleistungen und Projektarbeit an.
2. Geltungsbereich
2.1. Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Angebote, Verträge, Lieferungen und Leistungen von abss. Durch eine Beauftragung und/oder mit Entgegennahme der ersten Leistungserbringung anerkennt und akzeptiert der Vertragspartner/Auftraggeber die AGB und erklärt sich mit ihnen einverstanden. Davon abweichende Bestimmungen in AGB des Vertragspartners werden nicht anerkannt.
2.2. Die AGB gelten ausschließlich, soweit sie nicht durch ausdrückliche schriftliche Einzelvereinbarung abgeändert oder ergänzt werden. Die AGB von abss sind auch Grundlage für alle zukünftigen Rechtsgeschäfte, Vertragsverhandlungen, Zusatzaufträge, sowie eigenständigen Online - Konfigurationen, Datenübertragungen, Sicherungen und etwaigen anderen Kontakten in Verbindung mit den von abss bereitgestellten Produkten, Diensten und Leistungen, ohne dass auf sie im einzelnen Bezug genommen wird.
2.3. Von den Bestimmungen dieser AGB abweichende Vereinbarungen, insbesondere Zusicherungen, Änderungen und Nebenabreden sind nur dann wirksam, wenn sich abss ausdrücklich schriftlich damit einverstanden erklärt hat
2.4. Änderungen der AGB gelten als genehmigt, sofern sie dem Vertragspartner mitgeteilt werden und er nicht innerhalb einer Frist von 4 Wochen ab Zugang schriftlich widerspricht.
2.5. Die jeweils aktuelle Fassung der AGB ist online unter www.abss.at/agb ersichtlich und frei abrufbar.
3. Zustandekommen des Vertrags
3.1. Die allenfalls im Webauftritt und Werbeauftritten enthaltenen Angebote und deren Beschreibung dienen der Information des Vertragspartners und stellen kein verbindliches Anbot dar. Ein einseitiger Auftrag des Vertragspartners gilt als verbindliches Angebot auf Abschluss eines Vertrags über die gewünschte Leistung/Ware. abss steht es frei, solche Angebote auf Abschluss eines Vertrages mit dem Vertragspartner, binnen angemessener Frist (ausdrücklich oder schlüssig durch tatsächliches Entsprechen) anzunehmen oder abzulehnen.
3.2. Jeder Einzelvertrag basiert grundsätzliche auf einem konkreten schriftlichen Angebot samt Kostenschätzung von abss. Die darin enthalten Bedingungen verstehen sich stets freibleibend bzw. unverbindlich und werden erst durch schriftliche Annahme des Angebots durch den Auftraggeber und schriftlicher Unterfertigung (Auftragsbestätigung) von abss verbindlich.
3.3. Die oben genannten Bestimmungen gelten sinngemäß für von abss angebotene Nebenleistungen.
4. Leistungsumfang; Leistungs- und/oder- Entgeltanpassung
4.1. Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Einzelvertrag bzw. dem zugrundeliegenden Anbot.
4.2. Sofern nicht anders vereinbart, hat der Vertragspartner abss alle zur Erfüllung des Auftrags notwendigen Informationen, Unterlagen und Hilfsmittel zeitgerecht und kostenlos zur Verfügung zu stellen. Dies gilt sinngemäß auch für allenfalls notwendige Testdaten und Testläufe.
4.3. abss behält sich das Recht vor, den Leistungsumfang ebenso wie Entgelte für Leistungen in Zusammenhang mit der Vermietung von Web-Space, Domain-Registrierung, zur Verfügung-Stellung von E-Mail-Adressen und anderen Online-Services zu ändern. Die Preise von laufenden Wartungs- und Aktualisierungs-Verträgen sind ebenfalls variabel. Änderungen des Leistungsumfangs bzw. der Entgelte werden dem Vertragspartner schriftlich, postalisch oder per E-Mail mitgeteilt. Erhöhungen der Entgelte über etwaige Inflationsabgeltungen hinaus bewirken ein Widerspruchsrecht des Vertragspartners mit einer Frist von zwei Wochen ab Bekanntmachung der neuen Preise.
4.4. Die Server des Vertragspartners (Webserver, Mailserver,…) werden nicht von abss betrieben. Die Vertragsparteien halten daher ausdrücklich fest, dass Hosting-Services und diverse Online-Services, also Leistungen insbesondere in den Bereichen Web-Hosting, Server-Hosting, E-Mail-Service, Datenbank-Service, DNS-Service, Domain-Service, Backup, Routing, Newsletter-Service, Server-Statistik, Search Engine Marketing (SEM), SMS Gateways o.ä. zur Gänze von - in der Regel vom Auftraggeber direkt beauftragten - Dritten erbracht werden. abss ist bzgl. allfälliger Systemausfälle bzw. Nicht-Verfügbarkeit dieser Services nicht verantwortlich/haftbar und gegebenenfalls vom Vertragspartner schad- und klaglos zu halten.
4.5. Zur Herausgabe des Quellcodes in unverschlüsselter und nicht kompilierter Form ist abss, falls nicht ausdrücklich anders vereinbart, nicht verpflichtet.
5. Leistungserbringung/Ort/Stellvertretung
5.1. Sofern nicht anders vereinbart, erbringt abss seine Leistungen nach eigener Wahl am jeweils geeigneten Standort (zB Geschäftsräumlichkeit von abss, Standort des Computersystems, Geschäftsräumlichkeit des Vertragspartners).
5.2. Im Falle von außerhalb der Geschäftsräumlichkeiten von abss zu erbringenden Leistungen (zB. Schulungen, Workshops) hat der Vertragspartner für die kostenlose Bereitstellung der notwendigen Räumlichkeiten und des technischen Equipments zu sorgen.
5.3. abss ist berechtigt, die ihm obliegenden Aufgaben ganz oder teilweise durch Dritte (z.B. gewerbliche/freiberufliche Kooperationspartner und Sachverständige) erbringen zu lassen. Dadurch wird kein eigenständiges Vertragsverhältnis zwischen dem Vertragspartner und dem Dritten begründet.
6. Werklohn - Entgelt
6.1. Die Vergütung und Zahlungsmodalitäten richten sich nach dem Einzelvertrag.
6.2. Sämtliche Preise verstehen sich in Euro und - soweit nicht ausdrücklich gegenteilig festgehalten - exklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer.
7. Zahlung, Fälligkeit, Verzug
7.1. Zahlungen an abss sind - soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart - grundsätzlich binnen 10 Tagen ab Rechnungslegung - ohne Abzug und spesenfrei - fällig.
7.2. So im Einzelvertrag nicht Abweichendes vereinbart, ist abss berechtigt Akontozahlungen zu verlangen und dem Arbeitsfortschritt entsprechende Zwischen/- Teilrechnungen zu stellen.
7.3. Im Falle von regelmäßig erbrachten Leistungen (z.B. kostenpflichtige Hosting-Services, Wartungs- oder Serviceverträge, Domainkosten) entsteht der Zahlungsanspruch, so nicht anders vereinbart, bereits bei Auftragserteilung und wird von abss im Voraus in von ihr gewählter periodischer Weise (jährlich, quartalsweise oder monatlich) abgerechnet.
7.4. Anfallende Barauslagen, Spesen, Reisekosten (Flüge, Bahnfahrten, Fahrtkostenerstattung, Unterkunft, Verpflegung) etc. sind gegen Rechnungslegung von abss vom Vertragspartner zusätzlich zum vereinbarten Honorar zu ersetzen. abss hat den Vertragspartner ehestmöglich vor dem Anfallen dieser Nebenspesen zu informieren.
7.5. Im Falle des Zahlungsverzugs gelten Verzugszinsen in Höhe von 10 % über dem von der EZB veröffentlichten Basiszinssatz als vereinbart. Die Geltendmachung eines die Zinsen übersteigenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
7.6. abss ist berechtigt, Kostenersatz für bestimmte Nebenleistungen, wie z.B. die von ihr erfolgten Mahnungen, Wiedervorlagen von Rechnungen oder die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Mahn- und Inkassospesen in der sich aus der jeweils geltenden Verordnung der zulässigen Gebühren für Inkassoinstitute sowie im Falle der Befassung eines Rechtsanwalts dem jeweils geltenden Rechtsanwaltstarifgesetz ergebenden Höhe zu verlangen.
7.7. Der Zahlungsverzug des Vertragspartners hat zur Folge, dass abss, solange noch offene Forderungen bestehen, nicht verpflichtet ist weitere Leistungen zu erbringen. Dies gilt insbesondere auch für Akontozahlungen und Teil-bzw. Zwischenabrechnungen. Unterbleibt aufgrund eines Zahlungsverzugs oder sonstiger vom Vertragspartner zu verantwortender Umstände, insbesondere einer berechtigten vorzeitigen Vertragsauflösung durch abss, die Leistungserfüllung endgültig, steht abss dennoch das volle vereinbarte Entgelt zu. Im Falle der Vereinbarung eines Stundenhonorars ist das Entgelt für jene Stundenanzahl, die für das gesamte vereinbarte Werk zu erwarten gewesen ist, zu leisten.
7.8. abss ist berechtigt, dem Vertragspartner Rechnungen auch in elektronischer Form zu übermitteln. Der Vertragspartner erklärt sich mit der Zusendung von Rechnungen in elektronischer Form durch abss ausdrücklich einverstanden.
8. Übergabe/Abnahme (bei Einzelprojekten)
8.1. Sofern bei Einzelprojekten keine anderslautende Vereinbarung (zB. förmliche Abnahme durch ausdrückliche Erklärung nach Durchführung eines protokolierten Abnahmetests) getroffen wurde, erfolgt die Übergabe einer Softwarelösung durch Lieferung und Installation der Softwarelösung auf dem Echtsystem.
8.2. Ist eine förmliche Abnahme vereinbart, gilt diese jedenfalls als erteilt, wenn die Software ohne wesentliche Fehler läuft.
8.3. Die Übergabe/Abnahme ist wesentlich für die Einhaltung der Projekttermine und die Geltendmachung allfälliger Gewährleistungs- und Haftungsansprüche.
9. Aufrechnungsverbot
9.1. Der Vertragspartner ist nicht berechtigt, mit Gegenansprüchen an abss aufzurechnen, außer im Fall der „Zahlungsunfähigkeit“ von abss sowie in jenen Fällen, in denen die Gegenansprüche im rechtlichen Zusammenhang mit der Verbindlichkeit des Vertragspartners stehen und gerichtlich festgestellt oder schriftlich anerkannt worden sind.
9.2. Dem Vertragspartner steht ein Zurückbehaltungsrecht nur dann zu, wenn abss ihre Leistung nicht vertragsgemäß erbringt, zahlungsunfähig ist oder ein solches gesetzlich zwingend vorgesehen ist.
10. Gewährleistung und Haftung
Gewährleistung
10.1. Eine Gewährleistungspflicht von abss besteht nur bei reproduzierbaren Mängeln. Der Vertragspartner hat diesfalls unverzüglich, spätestens jedoch binnen 10 Tagen, nach Leistungserbringung/Lieferung (bzw. Übergabe/Abnahme iSv Punkt 8. bei Einzelprojekten) eine schriftliche Rüge unter detaillierter schriftlicher Angabe der konkreten Mängel an abss zu übermitteln. Im Übrigen gilt § 377 UGB.
Die Gewährleistung hat zunächst durch Verbesserung zu erfolgen, wobei sich der Vertragspartner zur Mitwirkung an der Mängelbehebung verpflichtet. Ein Anspruch auf Preisminderung oder Wandlung durch den Vertragspartner entsteht dadurch nicht.
10.2. Das Vorliegen von Mängeln bei Übergabe ist - unabhängig vom Zeitpunkt des Bekanntwerdens - vom Vertragspartner nachzuweisen.
10.3. Die Frist zur Geltendmachung von Ansprüchen aus der Gewährleistung läuft bis zum Ablauf von 6 Monaten ab dem Tag der Leistungserbringung bzw. Übergabe.
10.4. abss kann die Beseitigung von Mängeln verweigern, solange der Vertragspartner seinen vertraglichen Verpflichtungen, insbesondere seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachgekommen ist. Ein Anspruch auf Mängelbehebung besteht auch dann nicht, wenn der Auftraggeber selbst Änderungen vornimmt oder abss die Mängelbehebung erschwert bzw. seine Mitwirkung verweigert.
10.5. Wird im Einzelfall dem Vertragspartner der Quellcode unverschlüsselt und nicht kompiliert zur Verfügung gestellt, ist vom Vertragspartner unbedingt sicherzustellen, dass ausschließlich abss direkten Zugriff auf den Quellcode hat. Wenn dies seitens des Vertragspartners nicht nachweislich erfolgt ist, gelten bis zum Beweis des Gegenteils allenfalls festgestellte Fehler bzw. sonstige Beeinträchtigungen als von dritter Seite verursacht und ist jegliche Gewährleistung und Haftung ausgeschlossen. Können andere als abss auf den Quellcode zugreifen (z.B.: via FTP-Protokoll), so hat der Vertragspartner im Falle einer Fehlfunktion oder eines Mangels zu beweisen, dass die Schuld hierfür bei abss liegt.
10.6. Der Vertragspartner nimmt zustimmend zur Kenntnis, dass keine Gewährleistung/Haftung seitens des Auftragnehmers bezüglich der Verfügbarkeit von Online-Services (Web Web-Hosting, Server-Hosting, E-Mail-Service, Datenbank-Service, DNS-Service, Domain-Service, Backup, Routing, Newsletter-Service, Server-Statistik, Search Engine Marketing (SEM), SMS Gateways o.ä.) übernommen werden kann (vgl. auch Punkt 4.4.). Von dieser Regelung abweichende Service Level Agreements (SLA) bedürfen einer gesonderten, schriftlichen Vereinbarung.
Haftung
10.7. abss haftet für grob fahrlässig und vorsätzlich verursachte Schäden. Eine Haftung von abss für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Eine Haftung für Vermögensschäden und ideelle Schäden, entgangenen Gewinn (zB. wegen Betriebsunterbrechung) sowie für Folgeschäden ist jedenfalls ausgeschlossen.
10.8. abss haftet insbesondere nicht für werbe-, urheber-, marken-, design-, wettbewerbs- und telekommunikationsrechtlichen Fragen, die im Zuge der Leistungserbringung auftreten. Es obliegt dem Vertragspartner selbst, sich auf eigene Kosten in diesen Belangen von geeigneter Seite (z.B.: Rechtsanwalt) rechtlich beraten zu lassen. Der Vertragspartner verpflichtet sich, abss im Falle einer Inanspruchnahme durch Dritte aufgrund einer Schutzrechte- oder Urheberrechtsverletzung im Zusammenhang mit der Leistungserbringung vorkommendenfalls vollkommen schad- und klaglos zu halten. Dies gilt auch für allenfalls über abss verhängte Verwaltungsstrafen, soweit diese im Zusammenhang mit der vereinbarten Leistungserbringung stehen.
10.9. Die Geltendmachung von Schadenersatz- oder Gewährleistungsansprüchen im Zusammenhang mit der Programmierung oder Softwarelieferung ist generell ausgeschlossen, sofern der Vertragspartner oder Dritte, ohne ausdrückliche Zustimmung von abss, in den Programmcode odgl. eingreifen. Ausgenommen davon sind Eingriffe zur Schadensminimierung bei Vorliegen von „Gefahr in Verzug“, wenn über die vorgenommenen Eingriffe eine vollständige und nachvollziehbare Dokumentation vorgelegt werden kann.
10.10. Ferner haftet abss nicht für allfällige Nachteile/Schäden, welche auf eine mangelhafte, unzureichende oder unterbliebene Mitwirkung des Vertragspartners zurückzuführen sind.
10.11. Eine Haftung von abss für Inhalte und Datenbestände des Vertragspartners ist generell ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für unbefugte Zugriffe Dritter durch Viren, bösartige Software oder Hack-Attacken auf die Server von abss. Die regelmäßige Erstellung von Backups liegt, so keine anderslautenden Vereinbarungen vorliegen, in der Verantwortung des Vertragspartners.
10.12. In Fällen höherer Gewalt oder bei anderen unvorhersehbaren - durch abss nicht zu vertretenden - Hindernissen entfällt deren Leistungspflicht für die Dauer des Bestehens des Hindernisses. In diesem Fall ist abss berechtigt, mit sofortiger Wirkung vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten bzw. diesen zu kündigen, wenn die Nachholung der Leistung unzumutbar ist. Gleiches gilt für Ausfälle, Nicht-Verfügbarkeiten und sonstige Probleme im Zusammenhang mit nicht von abss betriebenen Servern des Vertragspartners und den damit verbundenen Services. Überhaupt besteht keine Haftung von abss für Fehlfunktionen, die von Services Dritter herrühren.
10.13. Schadenersatzansprüche des Vertragspartners können nur innerhalb von sechs Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger (gerichtlich) geltend gemacht werden.
10.14. Der Vertragspartner hat in jedem Fall den Beweis zu erbringen, dass der Schaden auf ein Verschulden von abss zurückzuführen ist.
10.15. Sofern abss das Werk unter Zuhilfenahme Dritter erbringt und in diesem Zusammenhang Gewährleistungs- und/oder Haftungsansprüche gegenüber diesen Dritten entstehen, tritt abss diese Ansprüche an den Vertragspartner ab. Die Ansprüche des Vertragspartners gegenüber abss sind in diesem Fall auf die Abtretung beschränkt.
10.16. Jegliche Haftung von abss, aus welch einem Rechtsgrund auch immer, ist der Höhe nach mit dem jeweiligen Auftragswert, maximal aber mit einem Höchstbetrag von € 10.000,- pro Anlassfall (= primär schadenstiftendes Ereignis) begrenzt.
11. Rechteeinräumung - Softwarelösungen, graphische Leistungen
11.1. Der Umfang der jeweiligen Rechtseinräumung ist grundsätzlich im jeweiligen Einzelvertrag geregelt.
11.2. Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, räumt abss dem Vertragspartner das nicht ausschließliche Recht ein, die Softwarelösung während und nach Beendigung des Vertragsverhältnisses bestimmungsgemäß, d.h. den vertraglichen Zweck entsprechend, für die internen Zwecke seines Unternehmens zu nutzen. Im Übrigen bleiben - unabhängig von einer allfällig offiziellen Registrierung - sämtliche Immaterialgüterrechte (insb. Urheberrechte, Bezeichnungsrechte, andere Schutz- und Nutzungsrechte, o.ä.) an den von abss und seinen Mitarbeitern und beauftragten Dritten geschaffenen Werken (einschließlich Anbote, Konzepte, Entwürfe, Zeichnungen, Druckwerke, Design, Software, Bedienungsanleitungen, Berichte, Analysen, Leistungsbeschreibungen, Berechnungen, Datenträger, Fotos, Logos, etc.) bei abss.
11.3. In jedem Fall ist die Nutzung der von abss erbrachten Services und Leistungen auf den Vertragspartner beschränkt. Eine Nutzung durch Dritte ist untersagt. Der Vertragspartner ist insbesondere nicht berechtigt, das Werk (die Werke) ohne ausdrückliche Zustimmung von abss zu vervielfältigen, zu verbreiten, entgeltlich oder unentgeltlich zu vermieten, verleihen, verleasen oder zu veräußern bzw. teilweise oder gänzlich Dritten zugänglich zu machen. Dementsprechend entsteht durch eine unberechtigte Vervielfältigung/Verbreitung des Werkes keine Haftung von abss - insbesondere etwa für die Richtigkeit des Werkes - gegenüber Dritten.
11.4. Ein jeder Verstoß des Vertragspartners gegen diese Bestimmungen berechtigt abss zur sofortigen vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses und zur Geltendmachung weiterer gesetzlicher Ansprüche, insbesondere auf Unterlassung,- Beseitigung,- Entgelt und/oder Schadenersatz.
11.5. Sofern dem Vertragspartner weitere Rechte, insbesondere auch Urheberrechte und sonstige Leistungsschutzrechte nach UrhG übertragen werden, nimmt der Vertragspartner zur Kenntnis, dass bei der vereinbarten Bearbeitung von anderen Werken, insbesondere von „Open Source“-Bibliotheken, die für diese anzuwendenden, ursprünglichen Lizenzbestimmungen weiterhin gelten. Darüber hinaus ist abss jedenfalls berechtigt, bearbeitete „Open Source“-Bibliotheken bzw deren bearbeiteten Source Code, der Allgemeinheit kostenlos zur Verfügung zu stellen.
11.6. Die Bestimmungen dieses Punktes gelten sinngemäß auch für von abss erbrachte graphischen Leistungen (Fotos, Logos, Screendesigns etc.).
12. Pflichten der Vertragspartner
12.1. abss wird ihre Leistungen mit der Sorgfalt eines ordentlichen IT Unternehmers erbringen, wobei keine Garantie für einen bestimmten Erfolg übernommen wird.
12.2. Der Vertragspartner, nimmt zur Kenntnis, dass abss seine Leistungen grundsätzlich nur im B2B Bereich, also nur gegenüber Vertragspartnern, die keine Verbraucher sind, anbietet. Als Unternehmer im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Der Vertragspartner wird alle zur Beurteilung seines Status notwendigen Informationen offenlegen.
12.3. Die Vertragspartner haben eng zusammenzuarbeiten um abss bei Erbringung der geschuldeten Leistungen im jeweils erforderlichen Ausmaß nach besten Kräften zu unterstützen bzw sämtliche für die Durchführung des Projektes notwendigen Informationen zur Verfügung zu stellen.
12.4. Der Vertragspartner hat insbesondere sicherzustellen, dass alle für die Erbringung der vereinbarten Leistungen erforderlichen Mitwirkungshandlungen rechtzeitig und - soweit nicht abweichend vereinbart - unentgeltlich erbracht werden sowie alle organisatorischen Voraussetzungen in seinem Betrieb zu schaffen. Dies schließt gegebenenfalls folgende Mitwirkungspflichten ein:
- Bereitstellung aller erforderlichen Arbeitsmittel und Räumlichkeiten in ausreichender Menge für die Erbringung der vereinbarten Leistungen vor Ort;
- Freistellung von kompetenten Mitarbeitern im erforderlichen Umfang;
- Bereitstellung aller Informationen und Unterlagen, die zur Erbringung der vereinbarten Leistung erforderlich sind;
- bedarfsgerechte Steuerung und Kontrolle der eigenen Mitarbeiter und Kapazitäten.
13. Verantwortlichkeit des Vertragspartners für Inhalte
13.1. Der Vertragspartner ist für die auf seinen Produkten / Applikationen / Webseiten veröffentlichten Inhalte verantwortlich. abss übernimmt/trifft keinerlei Verantwortung oder Haftung, die aus der Veröffentlichung von Inhalten durch den Vertragspartner entstehen, die
- gegen geltendes Recht verstoßen, ordnungs- oder sittenwidrig sind
- Marken, Patente, Gebrauchs- oder Geschmacksmuster, Urheberrechte, Geschäftsgeheimnisse, oder andere Rechte Dritter verletzen
- obszönen, rassistischen, Gewalt verherrlichenden oder darstellenden, pornographischen, jugendgefährdenden oder sonst die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen gefährdenden oder beeinträchtigenden Charakter haben
- beleidigenden, belästigenden oder verleumderischen Charakter haben
- Kettenbriefe oder Schneeballsysteme enthalten
- fälschlicherweise den Eindruck hervorrufen, von abss bereitgestellt oder unterstützt zu werden
- personenbezogene Daten von Dritten ohne deren ausdrückliche Zustimmung zum Gegenstand haben oder sonst gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen verstoßen.
13.2. Der Vertragspartner garantiert in diesem Zusammenhang, dass die abss von ihm zur Verfügung gestellten Inhalte und Daten nicht gegen geltendes Recht verstoßen bzw. bzw. Rechte Dritter verletzten. Er trägt somit die alleinige Verantwortung für sämtliche abss zur Verfügung gestellten Unterlagen, Inhalte und Daten. abss ist nicht verpflichtet die Herkunft bereitgestellter Unterlagen/Inhalte und/oder die Nutzungsrechte an z.B.: Bild, Text- und Video-Material zu überprüfen. Ebenso wenig ist abss verpflichtet, die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung der ihr vom Vertragspartner zur Verfügung gestellten bzw. übermittelten (personenbezogenen) Daten sowie deren Richtigkeit zu überprüfen. Sofern etwa für die Rechtmäßigkeit der jeweiligen Datenverarbeitung (zB. iZm mit Marketingaktivitäten wie Newsletter-Versand) entsprechende Einwilligungserklärungen der Betroffenen erforderlich sind, liegt die diesbezügliche Verantwortung alleine beim Vertragspartner und trifft abss keinerlei Überprüfungsverpflichtung. Der Vertragspartner hat von sich aus sämtliche erforderlichen Maßnahmen, insbesondere jene im Sinne der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) bzw. des Datenschutzgesetzes 2018 (zB. Einholung rechtsgültiger Zustimmungserklärungen der Betroffenen, Erfüllung sämtlicher Informationspflichten gegenüber dem Betroffenen [einschließlich der Information, dass Einwilligungen verweigert oder widerrufen werden können, Zwecke der Datenverarbeitung, Empfänger der personenbezogenen Daten, etwaiger Datentransfer in Drittländer etc.]) und des Telekommunikationsgesetzes zu treffen. Sollten Zustimmungserklärungen von Betroffenen widerrufen werden und/oder der Betroffene von seinen sonstigen datenschutzrechtlichen Ansprüchen zB. auf Richtigstellung, Löschung odgl. Gebrauch machen, ist der Vertragspartner verpflichtet, dies abss unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Sämtliche Haftungen (einschließlich etwaiger Strafzahlungen) die aus Verletzungen z.B. von Datenschutzrechten, Urheberrechten, Markenrechten, Patentrechten oder anderer Schutz- und Nutzungsrechten erwachsen, hat zur Gänze der Vertragspartner zu tragen und ist abss vom Vertragspartner in diesbezüglichen Rechtsstreitigkeiten vollkommen schad- und klaglos zu halten.
13.3. Darüber hinaus ist das Hinterlegen von erotischen, pornographischen, extremistischen und gegen geltendes Recht verstoßenden Inhalten im Rahmen von Leistungen von abss nicht gestattet. abss ist berechtigt, vorgenannte Inhalte sofort ohne gesonderte Mitteilung zu sperren und zu löschen.
13.4. abss überprüft die Inhalte des Auftraggebers ferner nicht dahingehend, ob Ansprüche Dritter berechtigt oder unberechtigt erhoben werden. Im Internet ist es insoweit üblich, dass bis zu einer gerichtlichen Klärung Daten auf glaubhaftes Verlangen jedes Dritten gesperrt werden (siehe auch die Dispute Policy des InterNic unter www.internic.net ). Der Vertragspartner erklärt sich daher einverstanden, dass der Zugriff auf seine Inhalte gesetzt des Falles, dass Ansprüche Dritter glaubhaft erhoben werden, gesperrt werden können.
13.5. Der Vertragspartner versichert weiters, dass nach seinem besten Wissen durch Registrierung eines Domainnamens keine Rechte Dritter verletzt werden. Für den Fall, dass Dritte Rechte am Inhalt glaubhaft geltend machen, erkennt der Vertragspartner an, dass er für die Wahl von Inhalten allein verantwortlich ist. abss behält sich vor, den betreffenden Inhalt bis zur gerichtlichen Klärung der Streitfrage zu löschen bzw. zu sperren.
13.6. Sollte abss aus in 13.4 und 13.5 beschriebenen Gründen eine Sperrung vornehmen, ist der Vertragspartner dennoch gegenüber abss leistungspflichtig. Der Vertragspartner erklärt sich mit sämtlichen Maßnahmen einverstanden, die abss zu treffen hat, um vollziehbaren Anordnungen oder vollstreckbaren Entscheidungen nachzukommen. Der Vertragspartner hält abss ferner hinsichtlich allfälliger Forderungen Dritter vollkommen schad- und klaglos.
14. Vertragsdauer/Kündigung
14.1. So nichts anderes vereinbart ist, beginnt das Vertragsverhältnis mit der Unterzeichnung des Vertrages durch den bevollmächtigten Vertreter der Vertragsparteien bzw. mit der schriftlichen Auftragsbestätigung via E-Mail, Fax oder über den Postweg.
14.2. Bei Einzelprojekten endet der Vertrag, wenn nicht anders vereinbart, mit Abschluss des Projektes bzw. Übergabe des Werkes oder (vereinbarter) Abnahme durch den Vertragspartner.
14.3. Bei laufenden Tätigkeiten (Wartungsverträgen, Hosting-Services, Domain-Service…) werden die Bedingungen zur Gültigkeit und Kündigung des Vertragsverhältnisses jeweils im gesonderten (Einzel-)Vertrag geregelt.
14.4. Wenn nicht anders vereinbart gilt für alle Arten von Hosting Produkten und Domain-Services eine jährliche Bindung, die zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit (z.B.: Leistungszeitraum bei Domains) unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist gekündigt werden kann. Erfolgt keine fristgerechte Kündigung wird der Vertrag automatisch um ein weiteres Jahr verlängert.
14.5. Die Vertragsparteien sind darüber hinaus berechtigt, das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung von Fristen jederzeit aus wichtigem Grund aufzulösen.
Als wichtiger Grund welcher abss zur sofortigen Vertragsauflösung berechtigt gilt insbesondere wenn
- der Vertragspartner mit seinen Zahlungsverpflichtungen aus diesem Vertrag in Verzug gerät und Zahlungsrückstände trotz Mahnung und Setzung einer angemessenen Nachfrist nicht vollständig ausgleicht;
- der Vertragspartner Mitwirkungspflichten trotz Mahnung und Setzung einer angemessenen Nachfrist nicht ordnungsgemäß nachkommt;
- der Vertragspartner sonstige wesentliche Pflichten (zB. Geheimhaltungspflicht) verletzt und trotz schriftlicher Mahnung die Verletzung nicht sofort abstellt;
- über das Vermögen des Vertragspartners das Insolvenzverfahren eröffnet wird, sofern die Vertragsauflösung die Fortführung des Unternehmens im Sinne des § 25a IO nicht gefährdet, oder der Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens mangels kostendeckenden Vermögens abgewiesen wird.
Der Vertragspartner ist insbesondere dann zur vorzeitigen Vertragsauflösung aus wichtigem Grund berechtigt, wenn abss trotz schriftlicher Mahnung und angemessener, zumindest 3-wöchiger Nachfristsetzung ihre vertraglich geschuldeten Leistungen schuldhaft nicht erbringt.
15. Datenschutz/Geheimhaltung
15.1. Die Vertragsparteien verpflichten sich, die im Zuge der Zusammenarbeit bekanntwerdenden vertraulichen Informationen, insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, zur Verfügung gestellte Passwörter und System-Zugangsdaten sowie Kundendaten, geheim zu halten und ausschließlich zur Leistungserfüllung zu nutzen. Die Vertragsparteien sind verpflichtet, die datenschutzrechtlichen Bestimmungen einzuhalten und haben insbesondere sicherzustellen, dass die Verwendung von Daten ordnungsgemäß erfolgt und unbefugten Personen geschützte Daten nicht zur Kenntnis gebracht werden. Die Geheimhaltungspflicht bzw. die Pflicht zur Wahrung des Datengeheimnisses besteht nach Beendigung des Vertragsverhältnisses weiter. Eine (auch nur teilweise) Entbindung von der Geheimhaltungsverpflichtung einer der Vertragsparteien durch die andere bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
15.2. abss ist von der Geheimhaltungsverpflichtung gegenüber allfälligen Gehilfen und Stellvertretern, denen sie sich bedient, entbunden. Sie hat die Geheimhaltungsverpflichtung aber auf diese vollständig zu überbinden.
15.3. Von der Geheimhaltungsverpflichtung ausgenommen sind ferner Fälle, in denen eine gesetzliche Auskunftsverpflichtung besteht sowie gegenüber - gesetzlich zur Verschwiegenheit verpflichteten - beruflichen Parteienvertretern (Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater etc.).
15.4. abss ist berechtig ihr anvertraute personenbezogene Daten im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses entsprechend zu verarbeiten. Der Vertragspartner leistet in diesem Zusammenhang gewähr, dass hierfür sämtliche erforderlichen Maßnahmen bzw. Berechtigungen, insbesondere jene der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) bzw. des Datenschutzgesetzes 2018, wie etwa notwendige Zustimmungserklärungen der Betroffenen, getroffen worden sind bzw. vorliegen (siehe auch Punkt 13.2.).
15.5. Der Vertragspartner stimmt bereits jetzt zu, dass abss für Zwecke der Eigenwerbung auf die Kooperation mit dem Vertragspartner (z.B.: auf ihrer Homepage) hinweisen darf.
15.6. Sofern eine Auftragsverarbeitung iSv Art 28 ff DSGVO vorliegt, verpflichten sich Parteien bereits jetzt zum (zusätzlichen) Abschluss einer entsprechenden schriftlichen Auftragsverarbeitervereinbarung.
16. Sonstige Bestimmungen
16.1. Rechtsgeschäftliche Willenserklärungen und sonstige rechtserhebliche Erklärungen haben schriftlich an die zuletzt bekannte oder bekanntgegebene Adresse zu erfolgen. Als schriftliche Erklärung im Sinne dieses AGB gelten auch Email und Telefax. Der Nachweis des Zugangs (zB. Eintreffen der Email am Posteingangsserver) trifft den jeweils Erklärenden.
16.2. Bis zur vollständigen Abwicklung des Vertragsverhältnisses hat der Vertragspartner Änderungen seiner persönlichen Daten an abss mitzuteilen. Widrigenfalls gelten Erklärungen von abss als zugegangen, wenn sie an die zuletzt bekanntgegebene Adresse (Emailadresse) übermittelt wurden.
16.3. Geschäftssprache ist Deutsch.
16.4. Salvatorische Klausel: Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder nichtig sein oder werden, hat dies nicht die Unwirksamkeit oder Nichtigkeit der gesamten AGB zur Folge, sondern ist die unwirksame oder nichtige Bestimmung durch eine solche Regelungen zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Gehalt der betroffenen Bestimmung am nächsten kommt. Dies gilt sinngemäß auch für das Vorliegen einer echten Vertragslücke.
16.5. Änderungen des Vertrages und dieser AGB bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform; ebenso ein Abgehen von diesem Formerfordernis. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
17. Rechtswahl, Erfüllungsort, Gerichtsstand
17.1. Auf das Vertragsverhältnis zwischen abss und dem Vertragspartner, einschließlich der Frage des gültigen Zustandekommens und seiner Vor- und Nachwirkungen, ist ausschließlich österreichisches Recht - unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und der nicht zwingenden Bestimmungen des IPRG und der Rom I - Verordnung - anzuwenden.
17.2. Erfüllungsort ist Wien.
17.3. Ausschließlicher Gerichtsstand ist, sofern kein Zwangsgerichtsstand besteht, das für in Handelssachen zuständige Gericht am Sitz von abss. abss behält sich vor, Klagen auch beim allgemeinen Gerichtsstand des Vertragspartners bzw dort einzubringen, wo sich ein Vermögen des Vertragspartners befindet.
Gültig ab 19. April 2018
Irrtümer, Druckfehler und technische Änderungen vorbehalten.
abss interactive GmbH, April 2018